Grundsätzlich wird durch das Beamtenrecht das Dienst- und Treueverhältnis zwischen Amtsträger und dem Staat als Dienstherren geregelt. Der fundamentale rechtliche Unterschied ist, dass sich Rechte und Pflichten sich aus keinem Arbeitsvertrag ergeben, sondern es eine öffentlich-rechtliche Dienstgrundlage gibt.
Jedoch gibt es kein einheitliches Beamtenrecht. Denn ist bereits zwischen Bundes-, Landes- und Kommunalbeamten zu unterscheiden. Dazu kommen noch beamtenähnliche öffentliche-rechtliche Dienstverhältnisse wie bei Richtern und bei Soldaten.
Daher gibt es auch im Beamtenrecht regelmäßig keine einheitliche Antwort auf viele Fragen, sondern jeder Einzelfall muss mit den einschlägigen Bundes- und Landesgesetzen einzeln geprüft werden.
Dabei bietet das Beamtenrecht eine Vielzahl von Fallkonstellationen. Die klassischen Felder, in denen sich häufig Fragen ergeben, sind Dienstunfähigkeit, Versetzung, Beurteilungen, Beförderungen, Disziplinarverfahren, Konkurrentenklagen bei Beförderungen, Versetzungen, Umsetzungen, Abordnungen, Probezeit, Verbeamtung auf Lebenszeit, Versorgung und Ruhestand/Pension.